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© Lebenshilfe/David Maurer
Aufgaben & Ziele

Wofür steht die Lebenshilfe?

Mit ihrer ersten Satzung hat sich die im Jahr 1958 gegründete Bundesvereinigung "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind" die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die "eine wirksame Lebenshilfe für geistig Behinderte aller Altersstufen bedeuten", zur Aufgabe gestellt. Sie wollte zudem "mit allen geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den besonderen Problemen der geistig Behinderten werben" und überall im Lande "den Zusammenschluss der Eltern und Freunde geistig Behinderter" anregen.

Von Dr. h. c. Tom Mutters angeregt haben Eltern und Elterninitiativen damals eine der ersten großen Bürgerbewegungen in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach der Zeit des nationalsozialistischen Regimes mit seiner Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen wagten sie einen engagierten Neubeginn der Behindertenarbeit.

Das Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung von 1990 stand dann unter dem Motto: "Es ist normal verschieden zu sein". Die Lebenshilfe bekräftigt hier als ihr zentrales Ziel "das Wohl geistig behinderter Menschen und ihrer Familien". Und sie setzt sich dafür ein, "dass jeder geistig behinderte Mensch so selbstständig wie möglich leben kann und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil werde, wie er für sich braucht". Dabei stellt sie Menschen mit schweren geistigen Behinderungen unter den "besonderen Schutz der Lebenshilfe".

Zur Sicherung der Rechte behinderter Menschen fordert sie eine Konvention, "die alle UN-Mitgliedsstaaten bindet". Mit ihrem neuen Grundsatzprogramm, an dem Menschen mit Behinderung aktiv mitgewirkt haben, bestimmt die Lebenshilfe ihr heutiges Selbstverständnis. Sie schreibt ihre Ziele fort und stellt sich neuen Herausforderungen. Sie zeigt, wie sie ihre Ziele verfolgt, um für alle in und außerhalb der Lebenshilfe deutlich zu machen, wofür die Lebenshilfe steht. Sie will vor allem dazu beitragen, die in der neuen UN-Konvention verankerten Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

Um die Teilhabe aller Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, trägt die Lebenshilfe zur Gestaltung einer inklusiven und solidarischen Gesellschaft bei. Bei der Inklusion geht es darum, Strukturen und Prozesse in der Gesellschaft so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen – gerade auch von Menschen mit Behinderungen – von Anfang an gerecht werden. Inklusion orientiert sich an den Menschenrechten. Alle Bereiche der Gesellschaft sollen so gestaltet sein, dass sie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung von vorneherein ermöglichen und die gleichberechtigte Wahrnehmung ihrer fundamentalen Rechte sichern. Niemand darf ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Entscheidend ist, dass eine inklusive Gesellschaft auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf einbezieht.

Nach wie vor ist es neben und mit den Eltern die Aufgabe der Lebenshilfe, für Menschen mit Behinderung Teilhabe, Selbstbestimmung, Schutz und Fürsorge, Betreuung, Förderung und Unterstützung einzufordern, sicherzustellen und zu organisieren. Dabei versteht sich die Lebenshilfe gleichzeitig als Elternverband, als Selbsthilfeverband von Menschen mit Behinderung sowie als Fachverband, und sie führt und verantwortet darüber hinaus selbst Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Das stellt die Lebenshilfe gemeinsam mit der Gesellschaft in die Pflicht, die Menschlichkeit und das Recht auf Würde und Schutz zu achten und umzusetzen. Dabei ist sie aufgefordert, stets für die bestmöglichen Ergebnisse bei einer selbstverständlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben einzutreten. Das gilt auch und insbesondere für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen und hohem Hilfebedarf.

(Präambel des Grundsatzprogrammes der Lebenshilfe von 2011)