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Berufsbildung

Der Beruftsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich werden, unter Einschluss von Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des Menschen mit Behinderung soweit wie möglich entwickelt, verbessert oder wiederhergestellt, wenn erwartet werden kann, dass diese Person nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistungen zu erbringen (SGB IX § 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).

Die Dauer der beruflichen Bildung umfasst 2 Jahre. Im ersten Bildungsjahr werden die Grundlagen aus den Arbeitsbereichen vermittelt. Im zweiten Bildungsjahr erfolgt die Spezialisierung in dem vom Teilnehmer ausgewählten Arbeitsbereich. Durch Praktika in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen der Werkstatt oder in Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt werden die individuellen Fähig- und Fertigkeiten der Teilnehmer festgestellt. Auf diese Weise kann ein Arbeitsplatz entsprechend der Eignung und Neigung eines jeden Einzelnen gefunden werden.

Die entsprechenden Lernziele sind in den spezifisch erarbeiteten Rahmenausbildungsplänen definiert und auf die Individualität der Teilnehmer abgestimmt.

Am Ende der berufsfördernden Berufsbildungsmaßnahme erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Desweiteren  wird ein Abschlussbericht erstellt, in dem auf weiterführende berufliche Eingliederungsmöglichkeiten (Vorschläge für den Rehabilitationsträger) eingegangen wird.

Vorschläge für die weiterführende berufliche Eingliederung wären:

  • Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt
  • Einsatz in Außenarbeitsgruppen der Werkstatt
  • Ausbildung in einem Berufsbildungswerk
  • Eingliederung in ein Integrationsprojekt
  • Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Leistungen für die Dauer der beruflichen Bildung werden vom Rehabilitationsträger getragen.