Der Werkstattrat
Der Werkstattrat unserer Werkstatt ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten und besteht aus 4 Mitgliedern. Sie werden für die Dauer von vier Jahren von allen wahlberechtigten Beschäftigen gewählt.
14-tägig trifft sich der Werkstattrat mit der Vertrauensperson der Werkstatt, um Angelegenheiten, die die Interessen der Beschäftigten berühren, zu besprechen. Bei Bedarf werden diese dann zur Klärung bzw. Bearbeitung an die Werkstattleitung/Geschäftsführung weitergegeben.
Unsere Werkstattleitung/Geschäftsführung pflegt einen engen Kontakt zum Werkstattrat, um die Mitwirkung der Beschäftigten im Arbeitsprozess zu verwirklichen.