Schulbegleitung
Wir assistieren und begleiten Kinder beim Schulbesuch, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine besondere Unterstützung benötigen.
Schulbegleitung ist in allen bestehenden Schulformen (auch Förderschulen) möglich.
Schulbegleiter kommen zusätzlich zu Lehrern und Sonderpädagogen in die Klasse.
Der Schulbegleiter ist nur für das zu betreuende Kind zuständig. Die Tätigkeit ist individuell auf das Kind zugeschnitten. Sie übernehmen assistierende, organisatorische und pflegerische Aufgaben.
Durch die Schulbegleitung wird die aktive Teilhabe in allen Schulformen ermöglicht und die Eigenständigkeit gefördert. Soziale Ausgrenzung kann so verhindert werden. Die Tätigkeit der Schulbegleitung erfolgt im Einklang mit und in Ergänzung zum Lehrauftrag der Schule.
Schwerpunkte unserer Schulbegleitung:
- Ermöglichung der Teilhabe an schulischen Aktivitäten
- Aneignung der Lerninhalte
- Kommunikation auch mit verschiedenen Hilfsmitteln
- Erweiterung der Sozialkompetenz
- Hilfe bei lebenspraktischen Verrichtungen / pflegerischer Versorgung
- Umsetzung therapeutischer Maßnahmen
- Unterstützung in der Strukturierung des Schulalltags
- Begleitung in Krisensituationen
- Begleitung bei Klassenfahrten und Schulpraktika
Unsere Schulbegleitung ist eng vernetzt und bietet z. B. übergreifende Fachkompetenzen durch Kontakte mit folgenden Bereichen:
Antragstellung
Die Gewährung einer Schulbegleitung kann von den Eltern, nachdem durch eine Förderkommission ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, bei der Bildungsbehörde sowie beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.
Sprech- und Beratungszeiten:
Offene Hilfen, Walther-Ausländer-Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Dienstag von 14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr (und nach Vereinbarung)