Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein
Lebenshilfe unterstützt fraktionsübergreifenden Antrag zur offiziellen Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes. Am 7. November findet die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt.
Berlin. 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. So sieht es ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, der morgen in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden soll.
Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:
„Als Lebenshilfe haben wir uns seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss auch ihr furchtbares Leid ganz offiziell anerkennen. Wir freuen uns daher sehr über den fraktionsübergreifenden Antrag. Wir begrüßen es außerdem, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.
Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.“
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher